Webinar | § 71a GEG – Gebäudeautomation

Zu Beginn des neuen Jahres boten wir Ihnen die Gelegenheit an unserem Webinar "§ 71a GEG – Gebäudeautomation: Was gilt aktuell?" teilzunehmen. Unser KEDi Regulatorik Experte Gregor Jaschke informierte Sie über folgende Themenschwerpunkte:
- Was sind die Hintergründe des § 71a GEG?
- Für wen genau gilt die Regelung?
- Was genau beinhalten die Vorgaben?
- Welche Erweiterungen der Regelung sind schon absehbar?
FAQ | Ihre Fragen aus dem Webinar
In diesem Abschnitt haben wir alle im Webinar gestellten Fragen für Sie aufbereitet und in folgende Themengebiete gegliedert:
- Betroffene Gebäude und die 290 kW-Schwelle
- Anforderungen an das Monitoring
- Anforderungen an die Gebäudeautomation
- Fristen, Nachweise, Bußgelder
- Ausnahmen von Inspektionspflichten, Förderung
Hinweis: Trotz sorgfältiger Prüfung stellen die Antworten und das Webinar keine rechtssichere Auskunft dar.
Betroffene Gebäude und die 290 kW-Schwelle
Es ist aufgrund der neuen EU-Gebäuderichtlinie bereits absehbar, dass der Schwellenwert von 290 kW zukünftig auf 70 kW abgesenkt wird, daher ist es sinnvoll sich im Zweifelsfall eher für als gegen eine Umsetzung des Monitorings nach § 71a GEG zu entscheiden. Die Umsetzung kann zudem zu einem effizienteren, wirtschaftlicheren Betrieb der Anlage führen und so Betriebskosten senken sowie die Zuverlässigkeit der Anlage erhöhen.
Anforderungen an das Monitoring
Anforderungen an die Gebäudeautomation
Fristen, Nachweise, Bußgelder
Ausnahmen von Inspektionspflichten, Förderung
KEDi Dossiers zu § 71a GEG
Ihr Experte

KEDi Webinar | § 71a GEG – Gebäudeautomation
Der Vortrag zum KEDi Webinar "§ 71a GEG – Gebäudeautomation: Was gilt aktuell?" vom 23. Januar 2025.