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Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Stand: Januar 2026

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Verband / Vereinigung
  • Kommunen / öffentliche Einrichtungen

Was wird gefördert?

  • Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Wie wird gefördert?

  • Zuschussförderung von max. 50 %
  • Je nach Modul maximal 5.000 Euro
     

Sie erhalten die Förderung für folgende Energieberatungen:

  • Modul 1: Energieberatung in Form eines Energieaudits nach dem DIN EN 16247
  • Modul 2: Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN Vornorm (V) 18599
  • Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung
     
Zwei Personen sitzen an einem Tisch und schauen auf ihre Unterlagen. Davor steht ein Laptop.
Bundesweit

Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Institut: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

zum Programm

Förderart und -höhe

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Der maximale Förderhöchstbetrag ist dabei abhängig vom jeweiligen Beratungsmodul:

  • Modul 1: maximal 3.000 Euro (abhängig von jährlichen Energiekosten)
  • Modul 2: maximal 4.000 Euro (abhängig von Nettogrundfläche)
  • Modul 3: maximal 5.000 Euro (abhängig von jährlichen Energiekosten)