Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Privatperson
- Unternehmen
- Verband / Vereinigung
- Kommunen / öffentliche Einrichtung
Was wird gefördert?
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- energieeffiziente Sanierung an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung
Wie wird gefördert?
- Zuschussförderung von max. 15 %
- Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben von 500 Euro pro Quadratmeter
Wenn Sie das energetische Niveau von Nichtwohngebäuden, zum Beispiel Gewerbegebäuden oder kommunalen Gebäuden, verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Förderart und -höhe
Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben beträgt insgesamt 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche.
Für Fachplanung und Baubegleitung gelten abweichende Förderkonditionen.
Förderbereich
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung