Sachsen-Anhalt Energie Unternehmen
Stand: April 2025Wer wird gefördert?
- Unternehmen
Was wird gefördert?
- Gebäudebezogene und nicht-gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
Wie wird gefördert?
- Zuschuss
Details
Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Investitionen, die sowohl durch Energieeffizienzmaßnahmen als auch durch Energieeinsparmaßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen führen.
Förderfähig sind gebäudebezogene Maßnahmen sowie nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz:
- Gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum Beispiel an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizung, Kühlung)
Nicht-gebäudebezogene Einzelmaßnahmen:
- Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate,
- die Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
- Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung
Förderart und -höhe
- Zuschuss
- Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen
- Bis zu 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen
- Bis zu 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben für große Unternehmen
Förderbereich
- Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate
- die Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
- Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung