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KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung

Stand: April 2025

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Forschungseinrichtungen
  • Hochschulen

Was wird gefördert?

  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Technologien
  • Verfahren und Dienstleistungen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss

Details

Mit dem Förderprogramm sollen risikoreiche Forschungsvorhaben und vorwettbewerbliche Entwicklungsprojekte für Technologien, Verfahren und Dienstleistungen gefördert werden, die zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung beitragen. Das Programm richtet sich insbesondere an KMU; es können im Rahmen von Verbundprojekten aber auch Nicht-KMU antragsberechtigt sein. Die Vorhaben / Projekte sollen zum Beispiel folgendes beinhalten:

  • Entwicklung von Technologien, Verfahren und Dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz
  • Entwicklung treibhausgasmindernder Technologien und Verfahren
  • Entwicklung klimarelevanter Querschnittstechnologien
  • Entwicklung von Dienstleistungen zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel

Die Vorhaben müssen eine wirtschaftliche, möglichst branchenübergreifende Verwertungsperspektive erkennen lassen.
 

Zwei Personen sitzen an einem Tisch und schauen auf ihre Unterlagen. Davor steht ein Laptop.
Bundesweit

KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung

Institut: Bundesministerium für Bildung und Forschung

zum Programm

Förderart und -höhe

  • Zuschuss
  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
     

Förderbereich

  • Forschung & Entwicklung
  • Innovation
  • Einzel- und Verbundvorhaben im Technologiefeld „Energieeffizienz. Klimaschutz und Klimaanpassung“ 

Antragsberechtigt

  • KMU gemäß EU-Definition
  • im Rahmen von Verbundprojekten auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und Vereine
  • Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen