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Klimaschutzinitiative – Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen

Stand: April 2025

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Hochschulen
  • Kommunen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Verbände/ Vereinigungen

Was wird gefördert?

  • Moderne Klimaschutz-Technologie in der Kälte- und Klimatechnik

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss

Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationären Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden. 
Dazu zählt auch die Installation von Anlagenkomponenten (zum Beispiel für den Wärmepumpenbetrieb zur Abwärmenutzung oder von Speichern), sofern die Energieeffizienz weiter erhöht werden kann. 

Die förderfähigen Maßnahmen betreffen die Installation von Anlagen, deren Nach- und Umrüstung sowie die Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen.

Zwei Personen sitzen an einem Tisch und schauen auf ihre Unterlagen. Davor steht ein Laptop.
Bundesweit

Klimaschutzinitiative – Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen

Institut: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

zum Programm

Förderart und -höhe

  • Zuschuss
  • Förderhöchstgrenze 200.000 Euro je Maßnahme
  • Bei Förderung nach AGVO: max. 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, bei Förderung nach De-minimis max. 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
     

Förderbereich

  • Moderne Klimaschutz-Technologie in der Kälte- und Klimatechnik, Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen