Klimaschutzinitiative – Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen
Stand: April 2025Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- Hochschulen
- Kommunen
- Öffentliche Einrichtungen
- Verbände/ Vereinigungen
Was wird gefördert?
- Moderne Klimaschutz-Technologie in der Kälte- und Klimatechnik
Wie wird gefördert?
- Zuschuss
Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationären Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden.
Dazu zählt auch die Installation von Anlagenkomponenten (zum Beispiel für den Wärmepumpenbetrieb zur Abwärmenutzung oder von Speichern), sofern die Energieeffizienz weiter erhöht werden kann.
Die förderfähigen Maßnahmen betreffen die Installation von Anlagen, deren Nach- und Umrüstung sowie die Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen.
Förderart und -höhe
- Zuschuss
- Förderhöchstgrenze 200.000 Euro je Maßnahme
- Bei Förderung nach AGVO: max. 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, bei Förderung nach De-minimis max. 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Förderbereich
- Moderne Klimaschutz-Technologie in der Kälte- und Klimatechnik, Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen