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Förderung innovativer Energievorhaben - Pilot- und Demonstrationsvorhaben

Stand: Juni 2026

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen

Was wird gefördert?

  • Pilot- und Demonstrationsvorhaben Energie

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss

Gefördert werden Vorhaben auf dem Gebiet der experimentellen Entwicklung (Entwicklungsvorhaben), Durchführbarkeitsstudien sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Verringerung klimarelevanter Emissionen.

Es sollen neue Strategien und Lösungen, Technologien oder Verfahren zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung, zur Speicherung von Energie oder zur Netzintegration entwickelt oder angewendet werden. Die in einem Vorhaben eingesetzten Technologien bzw. Technologiekombinationen müssen auf weitere Vorhaben in vergleichbaren Anwendungsfällen übertragbar sein

Zwei Personen sitzen an einem Tisch und schauen auf ihre Unterlagen. Davor steht ein Laptop.
Hessen

Förderung innovativer Energievorhaben - Pilot- und Demonstrationsvorhaben

Institut: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

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Förderart und -höhe

  • Zuschuss
  • Die Zuwendung beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und Kosten.

Förderbereich

  • Entwicklungsvorhaben Durchführbarkeitsstudien
  • Pilot- und Demonstrationsvorhaben im Bereich Energieeffizienz, erneuerbare Energien, rationeller Energieeinsatz, Energiespeicherung