Förderung innovativer Energievorhaben - Pilot- und Demonstrationsvorhaben
Stand: Juni 2026Wer wird gefördert?
- Unternehmen
Was wird gefördert?
- Pilot- und Demonstrationsvorhaben Energie
Wie wird gefördert?
- Zuschuss
Gefördert werden Vorhaben auf dem Gebiet der experimentellen Entwicklung (Entwicklungsvorhaben), Durchführbarkeitsstudien sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Verringerung klimarelevanter Emissionen.
Es sollen neue Strategien und Lösungen, Technologien oder Verfahren zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung, zur Speicherung von Energie oder zur Netzintegration entwickelt oder angewendet werden. Die in einem Vorhaben eingesetzten Technologien bzw. Technologiekombinationen müssen auf weitere Vorhaben in vergleichbaren Anwendungsfällen übertragbar sein
Förderart und -höhe
- Zuschuss
- Die Zuwendung beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und Kosten.
Förderbereich
- Entwicklungsvorhaben Durchführbarkeitsstudien
- Pilot- und Demonstrationsvorhaben im Bereich Energieeffizienz, erneuerbare Energien, rationeller Energieeinsatz, Energiespeicherung