Förderrichtlinie Energie und Klima (2023)
Stand: April 2025Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- Forschungseinrichtungen / Hochschulen
- Kommunen, Zweckverbände, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine aus Sachsen
Was wird gefördert?
- je nach Modul
Wie wird gefördert?
- Zuschuss
Details
Unterstützung für eine klimaneutrale Wirtschaft, für Investitionen von Kommunen, Vereinen, Forschungseinrichtungen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Sachsen.
Modul 1: Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
(nur für Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Berufsakademie in Sachsen)
Modul 2: Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
Gefördert werden u. a. Investitionen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, nichtinvestive Maßnahmen, insbesondere im Bereich Beratung und Begleitung (inklusive Kommunales Energiemanagement – KEM – und European Energy Award – eea), investive Komplexvorhaben in diesem Bereich sowie investive Modellvorhaben.
Modul 3: Maßnahmen zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene
Gefördert werden Investitionen zur intelligenten Anbindung von Anlagen, Prozessen und Gebäuden in vernetzte Energie- und Speichersysteme, zur Sektorenkopplung, in Wärme- und Kältenetze, in Stromnetze zur Einbindung erneuerbarer Energien, zur Vernetzung, zur Einbindung zeitlicher Entkopplung von Energiebedarf und -bereitstellung, in Infrastruktur und Anlagen für Biogas und Wasserstoff aus erneuerbarer Energie und Abfallnutzung sowie nichtinvestive Maßnahmen, investive Komplexvorhaben in diesen Bereichen und investive Modellvorhaben.
Modul 4: Stärkung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Gefördert werden Investitionen zur Anpassung an die Klimakrise wie beispielsweise Maßnahmen an Gebäuden oder zum Regenwasserrückhalt, nichtinvestive Maßnahmen zur Unterstützung von Anpassungsprozessen (in Form von kommunalem Klimamanagement), zur Analyse und Bewertung von Klimarisiken sowie zur Vorbereitung investiver Klimaanpassungsmaßnahmen, investive Komplexvorhaben in diesem Bereich sowie investive Modellvorhaben.
Modul 5: Zukunftsfähige Energieversorgung
Gefördert werden Investitionen zum Ausbau erneuerbarer Energien einschließlich der Herstellung und Nutzung von grünen Gasen, Investitionen zum Ausbau von Energieinfrastruktur und entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen. Die Projekte müssen dabei in der Gebietskulisse des europäischen Just Transition Fonds (JTF) umgesetzt werden (Landkreise Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig sowie die Städte Chemnitz und Leipzig).
Förderart und -höhe
Zuschuss – Fördersätze abhängig von Modul und jeweiligem Vorhaben:
- Modul 1: bis zu 100 Prozent
- Modul 2: je nach Maßnahme zwischen 50 und 80 Prozent
- Modul 3: bis zu 75 Prozent
- Modul 4: bis zu 75 bis 80 Prozent
- Modul 5: bis zu 80 Prozent