Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes
Stand: Juni 2026Wer wird gefördert?
- Unternehmen
Was wird gefördert?
- Maßnahmen zur Energieeffizienz
Wie wird gefördert?
Zuschuss
Gefördert werden verschiedene Schwerpunkte, u.a.:
Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien:
Zuwendungsfähig sind investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Gefördert werden Investitionsvorhaben (Neu-, Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen), die deutlich über die gesetzlich geforderten Mindeststandards hinausgehen und die gesetzlich vorgegebenen Energiebedarfs- beziehungsweise Umweltgrenzwerte unterschreiten.
Innovative Energietechnologien:
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsprojekte zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung, zur Speicherung von Energie sowie zur Netzintegration.
Förderart und -höhe
- Zuschuss
- Die Höhe des Zuschusses beträgt für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und für innovative Energietechnologien bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Förderbereich
- Energieeffizienz
- erneuerbare Energien
- rationeller Energieeinsatz
- innovative Energietechnologien