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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss

Stand: April 2025

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen

Was wird gefördert?

  • Investitionen in effiziente und nachhaltige Technologien und Prozesse

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss

Unternehmen aller Branchen und Größen, Stadtwerke sowie Energiedienstleister, die in effiziente und nachhaltige  Technologien und Prozesse investieren wollen, erhalten mit der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ einen Zugang zu umfangreichen staatlichen Unterstützungen. Das Förderprogramm ist technologieoffen, branchenübergreifend und flexibel.

Das Förderprogramm unterstützt sechs Handlungsfelder für mehr Energie- und Ressourceneffizienz:
Modul 1: Einzelmaßnahmen im Bereich Querschnittstechnologien
Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen. Die Basisförderung umfasst Investitionen in technische Anlagen, die in der Anlage zum Merkblatt gelistet sind. In der Premiumförderung werden Investitionen zur Verringerung es THG-Ausstoßes von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen gefördert.
Modul 5: Erstellung eines Transformationsplans
Modul 6: Elektrifizierung kleiner Unternehmen
 

Zwei Personen sitzen an einem Tisch und schauen auf ihre Unterlagen. Davor steht ein Laptop.
Bundesweit

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

zum Programm

Förderart und -höhe

Abhängig von Modul und Unternehmensgröße (kleine und mittlere Unternehmen erhalten in der Regel einen höheren Fördersatz)

  • Modul 1: Bis zu 25 % der förderfähigen Investitionskosten – maximal 200.000 Euro pro Investitionsvorhaben.
  • Modul 2: Bis zu 60 % der förderfähigen Investitionskosten – maximal 20 Mio. Euro pro Investitionsvorhaben.
  • Modul 3: Bis zu 45 Prozent der förderfähigen Investitionskosten – maximal 20 Mio. Euro pro Investitionsvorhaben.
  • Modul 4: Bis zu 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (Basis­ bzw. Premiumförderung) ODER bis zu 45 Prozent der Investitionsmehrkosten (Premiumförderung) – in beiden Fällen maximal 20 Mio. Euro pro Investitionsvorhaben.
  • Modul 5: Bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten – maximal jedoch 60.000 Euro pro Vorhaben.
  • Modul 6: Bis zu 33 Prozent der förderfähigen Investitionskosten – maximal jedoch 200.000 Euro pro Investitionsvorhaben. Die Förderung ist nur nach De­minimis­VO möglich.
     

Antragsberechtigt

  • private Unternehmen
  • kommunale Unternehmen
  • Landesunternehmen 
  • freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird
  • Contractoren, die in dieser Förderrichtlinie genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.