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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb

Stand: April 2025

Wer wird gefördert?

  • private Unternehmen
  • kommunale Unternehmen
  • Landesunternehmen
  • weitere

Was wird gefördert?

  • Investitionen in effiziente und nachhaltige Technologien und Prozesse

     

Wie wird gefördert?

  • Förderwettbewerb

     

Unternehmen aller Branchen und Größen, Stadtwerke sowie Energiedienstleister, die in effiziente und nachhaltige Technologien und Prozesse investieren wollen, erhalten mit der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ einen Zugang zu umfangreichen staatlichen Unterstützungen. Förderfähig sind im Förderwettbewerb, genau wie in Modul 4, komplexe oder kombinierte Maßnahmen, die Endenergie oder Ressourcen und damit CO₂ einsparen. Die Maßnahmen können auch in den Modulen 1 bis 3 und 6 genannte Maßnahmen beinhalten.

Für die Teilnahme an dem Wettbewerb muss unter anderem ein detailliertes Einsparkonzept eingereicht werden. Zentrales Auswahlkriterium ist die Fördereffizienz: Bei der Vergabe des Zuschusses werden zunächst diejenigen Unternehmen berücksichtigt, die am wenigsten Förderung pro eingesparter Tonne CO2 beantragen.

Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Mittels einer Skizze wird vorab geprüft, ob das beantragende Unternehmen generell antragsberechtigt und das geplante Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist.

Zwei Personen sitzen an einem Tisch und schauen auf ihre Unterlagen. Davor steht ein Laptop.
Bundesweit

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

zum Programm

Förderart und -höhe

  • Bis zu 60 Prozent der förderfähigen Investitionskosten – maximal jedoch 20 Mio.€ pro Investitionsvorhaben für alle Unternehmensgrößen. 
  • Zuwendungen im Rahmen des Förderwettbewerbs gelten nicht als staatliche Beihilfe.

Antragsberechtigt

  • private Unternehmen
  • kommunale Unternehmen
  • Landesunternehmen
  • freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird
  • Contractoren, die in dieser Förderrichtlinie genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben