Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude
Stand: April 2025Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Verband / Vereinigung
Was wird gefördert?
- Energieberatung für Wohngebäude
Wie wird gefördert?
- Zuschussförderung von max. 50 %
- max. 850 Euro
Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert.
Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mietende und Verpachtende sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann.
Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.
Förderart und -höhe
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss
- Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars:
- maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
- maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
- zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung