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Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude

Stand: April 2025

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Verband / Vereinigung

Was wird gefördert?

  • Energieberatung für Wohngebäude

Wie wird gefördert?

  • Zuschussförderung von max. 50 %
  • max. 850 Euro

Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert.

Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mietende und Verpachtende sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann.

Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.
 

Bundesweit

Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

zum Programm

Förderart und -höhe

  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars:
    • maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
    • maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
    • zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung