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ERP-Förderkredit Digitalisierung

Stand: Juli 2025

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen

Was wird gefördert?

  • Prozessdigitalisierung
  • Digitalisierungsstrategie
  • Weiterbildung

Wie wird gefördert?

  • Kredit, teilweise mit Förderzuschuss

Es werden investive Vorhaben zur Digitalisierung von Unternehmen gefördert: angefangen bei der Beschaffung von neuer Hard- und Software über die Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle bis zum Einsatz von künstlicher Intelligent. Auch die laufenden Kosten von Digitalisierungsvorhaben können gefördert werden.

Es wird in drei Stufen gefördert, abhängig von der Art des Vorhabens:

Stufe 1 – Basisdigitalisierung: z.B.

  • Anschaffung von Hard- und Software
  • Einrichtung oder Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze
  • Migration auf Cloudtechnologie
Eine Person in Arbeitsschutzkleidung sitzt an einem Tisch vor einem Laptop. Dabei telefoniert er lächelnd mit seinem Handy.
Bundesweit

ERP-Förderkredit Digitalisierung

Institut: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

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Stufe 2 – LevelUp-Digitalisierung: z.B.

  • Erfassen von Unternehmensdaten zur Optimierung von Prozessen und Angeboten
  • Prozessdigitalisierung, inklusive digital vernetzter Produktionssysteme
  • Digitale Schnittstellen
  • Aufbau digitaler Geschäftsmodelle
  • Erarbeitung und Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie
  • Einführung un/oder Anwendung von Standars, Normen und Leitlinien
  • Implementierung eines umfassenden IT- und/oder Datensicherheitskonzepts
  • Weiterbildung von Mitarbeitenden im Bereich Digitalisierung

Stufe 3 – HighEnd-Digitalisierung: z.B.

  • Einsatz von Big-Data-Anwendungen
  • Integration von Künstlicher Intelligenz

Förderart und -höhe

Kredit mit Förderzuschuss (Förderzuschuss nur in Stufe 2 und 3):

  • Förderzuschuss in Stufe 2 bis zu 3% auf den ausgezahlten Kreditbetrag,
  • Förderzuschuss in Stufe 3 bis zu 5% auf den ausgezahlten Kreditbetrag.

Der Zuschusshöchstbetrag beträgt 200.000 Euro.

Antragsberechtigt

Einzelunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigte sowie höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme) sowie größere mittelständische Unternehmen mit max. 500. Mio. Euro Jahresgruppenumsatz

  • mit Sitz in Deutschland oder
  • mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland.