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Digitalisierungsmaßnahmen kleine Unternehmen (DKU)

Stand: April 2025

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen

Was wird gefördert?

  • Digitalisierung von Prozessen
  • IT-Sicherheit

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss

Mit diesem Förderprogramm sollen Digitalisierungsaktivitäten angeregt werden und somit die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner Unternehmen gestärkt werden. 
Kleine Unternehmen im Sinne der Richtlinie sind Unternehmen

  • mit weniger als 50 Arbeitsplätzen und
  • einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.

Die Förderung erfolgt in den aufeinander aufbauenden Modulen Beratung und Umsetzung:
Beratung:

  • Verbesserung der IT-Sicherheit oder
  • Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle oder
  • Digitalisierung von Prozessen oder
  • Digitalisierung von Produkten und Verfahren.

Umsetzung:

  • Implementierung der gefundenen individuellen Lösungen im Unternehmen einschließlich Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Schleswig-Holstein

Digitalisierungsmaßnahmen kleine Unternehmen (DKU)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

zum Programm

Förderart und -höhe

  • Zuschuss
  • Modul 1: maximal 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Modul 2: maximal 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
     

Förderbereich

  • Niedrigschwellige Digitalisierungsmaßnahmen
  • Beratung und Umsetzung von Lösungen zur Digitalisierung von Prozessen
  • IT-Sicherheit