Wohnraumförderung Modernisierung
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- Kommunen / öffentliche Einrichtungen
Was wird gefördert?
- Energetische Sanierung
- Modernisierung und Instandsetzung
- Barrierereduzierung
Wie wird gefördert?
- Zuschuss
- Darlehenshöchstbetrag von 10 Mio. EUR
Förderfähig sind alle energetischen und den Wohnwert verbessernden Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen in Mehrfamilienhäusern und Pflegeeinrichtungen. Beispielsweise können eine dickere Dämmung, neue Fenster oder neue Balkone und die damit verbundenen Folgemaßnahmen gefördert werden.
Im Rahmen einer Projektförderung werden die Modernisierungs- und Instandsetzungskosten, bezogen auf die Wohnfläche (Wfl.) von Mietwohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten gefördert.
Förderart und -höhe
- Zuschuss
- bis zu 300 Euro/m² Wfl. „Basiszuschuss“ und zusätzlich
- bis zu 200 Euro/m² Wfl. für Nachhaltigkeit
- Zinsverbilligtes Darlehen
- bis zu 100 Prozent für die weiteren förderfähigen Kosten