Wohngebäude – Kredit
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Verband / Vereinigung
- Kommunen / öffentliche Einrichtungen
Was wird gefördert?
- Komplettsanierung zum Effizienzhaus
- Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche
Wie wird gefördert?
- Kreditförderung von max. 150.000 Euro je Wohneinheit
- bis zu 45 % Tilgungszuschuss
Förderfähig ist ausschließlich die Sanierung von Wohngebäuden, die nach Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
Es werden nur Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert.
Als investive Maßnahmen werden die energetische Sanierung und der Ersterwerb von fertiggestellten Bestandsgebäuden sowie Wohneinheiten gefördert, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen.
Folgende Standards werden gefördert:
- Effizienzhaus Denkmal oder Denkmal Erneuerbare Energien (EE) oder Denkmal NH
- Effizienzhaus 85 oder 85 EE oder 85 NH
- Effizienzhaus 70 oder 70 EE oder 70 NH
- Effizienzhaus 55 oder 55 EE oder 55 NH
- Effizienzhaus 40 oder 40 EE oder 40 NH
Förderart und -höhe
- Förderkredit in Form eines Annuitätendarlehens oder eines endfälligen Darlehens
- Die Höhe des Kreditbetrags hängt davon ab, wie energieeffizient Ihre sanierte Immobilie ist und wie hoch Ihre förderfähigen Kosten; max. bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit
- zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
- abhängig von Effizienzhaus-Stufe: 10 – 25 %
- abhängig von Sanierungs-Boni: 10 % bei „Worst Performing Buildings“ und 15 % bei serieller Sanierung
- Den Sollzins bzw. effektiven Jahreszins entnehmen Sie den Seiten des KfWs