Wärmeschutz im Gebäudebestand
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Verband / Vereinigung
Was wird gefördert?
- Gebäudehülle
- Hydraulischer Abgleich
Wie wird gefördert?
- nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Fördersumme: pro Wohneinheit max. 50.000 €
Die IFB Hamburg fördert die energetische Modernisierung der Gebäudehülle, zum Beispiel die Dämmung von Wänden und Dächern oder den Austausch der Fenster bei Wohngebäuden, deren Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist.
Die IFB Hamburg fördert die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle und die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe. Bei gleichzeitiger Modernisierung von Bauteilen aus verschiedenen Bauteilgruppen wird zusätzlich ein Modernisierungsbonus gewährt.
Die IFB Hamburg unterstützt auch begleitende qualitätssichernde Maßnahmen wie den verpflichtenden hydraulischen Abgleich und Luftdichtheitsmessung.
Förderart und -höhe
Beispiele für mögliche Zuschüsse:
- Außendämmung Außenwände: 42,10 €/m²
- Dämmung von Steildächern sowie Gaubenwangen und Gaubendächern: 43,50 €/m²
- Austausch Bestands- zu Wärmeschutzfenstern Vertikalfenster (Fassade), Dachflächenfenster und Fenstertüren: 163 €/m²
- Alle weiteren Zuschüsse entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie. Dort ist auch aufgeführt, bei welchen Maßnahmen eine Zusatzförderung bei der Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen möglich ist.
- Die Fördersumme ist pro Wohneinheit auf max. 50.000 € begrenzt und muss mindestens 500 € für Maßnahmen an der Gebäudehülle betragen.