Zum Hauptinhalt springen

Wärmeschutz im Gebäudebestand

Stand: Januar 2026

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Verband / Vereinigung

Was wird gefördert?

  • Gebäudehülle
  • Hydraulischer Abgleich

Wie wird gefördert?

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Fördersumme: pro Wohneinheit max. 50.000 €

Die IFB Hamburg fördert die energetische Modernisierung der Gebäudehülle, zum Beispiel die Dämmung von Wänden und Dächern oder den Austausch der Fenster bei Wohngebäuden, deren Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist.

Die IFB Hamburg fördert die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle und die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe. Bei gleichzeitiger Modernisierung von Bauteilen aus verschiedenen Bauteilgruppen wird zusätzlich ein Modernisierungsbonus gewährt.

Die IFB Hamburg unterstützt auch begleitende qualitätssichernde Maßnahmen wie den verpflichtenden hydraulischen Abgleich und Luftdichtheitsmessung.

Eine Person bedient mit einer Hand einen Taschenrechner. Mit der anderen einen Laptop.
Hamburg

Wärmeschutz im Gebäudebestand

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

zum Programm

Förderart und -höhe

Beispiele für mögliche Zuschüsse:

  • Außendämmung Außenwände: 42,10 €/m²
  • Dämmung von Steildächern sowie Gaubenwangen und Gaubendächern: 43,50 €/m²
  • Austausch Bestands- zu Wärmeschutzfenstern Vertikalfenster (Fassade), Dachflächenfenster und Fenstertüren: 163 €/m²
  • Alle weiteren Zuschüsse entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie. Dort ist auch aufgeführt, bei welchen Maßnahmen eine Zusatzförderung bei der Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen möglich ist.
  • Die Fördersumme ist pro Wohneinheit auf max. 50.000 € begrenzt und muss mindestens 500 € für Maßnahmen an der Gebäudehülle betragen.