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Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“

Stand: Januar 2026

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen

Was wird gefördert?

  • technische Anlagen & Gebäudetechnik
  • Sanierung von Gebäuden
  • Neubau von Gebäuden

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss
  • Fördersatz von max. 45 %

Mit dem Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen" sollen nach Maßgabe der BRF bzw. GRW-Investitionsvorhaben insbesondere von KMU gefördert werden, mit der zusätzlichen Voraussetzung, dass mit dem Vorhaben eine signifikante Reduzierung des Endenergiebedarfs verbunden ist.

Gefördert werden folgende energieeffiziente Investitionsmaßnahmen:

  • technische Anlagen (einschließlich Gebäudetechnik)
  • Sanierung von Gebäuden
  • Neubau von Gebäuden

Eine Unterstützung durch das Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen" erfolgt vorrangig im EFRE-Schwerpunktgebiet, d.h. in Gebieten mit besonderem Handlungsbedarf in Bayern. Eine Förderung für die übrigen Regionen in ganz Bayern, einschließlich der Planungsregion 14 (Großraum München), ist in begrenztem Umfang ebenfalls möglich.

Zwei Personen sitzen an einem Tisch und schauen auf ihre Unterlagen. Davor steht ein Laptop.
Bayern

Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

zum Programm

Förderart und -höhe

  • Zuschussförderung
  • Höchstfördersätze:
    • 45 Prozent für kleine und 35 Prozent für mittlere Unternehmen in den C-Fördergebieten der GRW-Kulisse
    • bzw. 20 Prozent für kleine und 10 Prozent für mittlere Unternehmen in den übrigen Fördergebieten.