progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Verband / Vereinigung / WEG
- Kommunen / öffentliche Einrichtungen
Was wird gefördert?
- Verbesserung der Energieeffizienz
- Erneuerung von Heizungsanlagen
- Sanierung der Gebäudehülle
Wie wird gefördert?
- Zuschussförderung
- Mind. 200.000 €
- Max. 8 Mio. € je Antrag
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie ein Vorhaben planen, das zur Effizienzsteigerung und Verringerung des Primärenergiebedarfs von öffentlichen Gebäuden in Kommunen beiträgt.
Gefördert werden Vorhaben in folgenden Bereichen:
- investive Vorhaben zur Umsetzung des Energiekonzepts, insbesondere
- im Bereich Gebäudehülle und Bautechnik
- im Bereich Gebäudetechnik
- im Bereich Gebäudesystemtechnik
- Maßnahmen zum Erlangen einer anerkannten Gebäudezertifizierung
- Umfeldmaßnahmen
- investive Vorhaben zur energetischen Sanierung, das sind alle Einbau-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik des Gebäudes, die am Gebäude vorgenommen werden, insbesondere
- die Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen
- die Erneuerung, der Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren
- der Einbau und die Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
- die Erneuerung von Heizungs- und Trinkwarmwasseranlagen im Gebäude
- Schwimmbadtechnik sowie Maßnahmen, die den Wasserverbrauch reduzieren
- der Einbau und die Erneuerung von Lüftungsanlagen
- der Einbau und die Installation von Geräten zur Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- die Errichtung von Wärmespeichern im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude
- die Einrichtung oder Verbesserung der Gebäudeautomation, wie Überwachungs-, Steuer- und Optimierungseinrichtungen, sowie die Planung und Einführung eines Energiemanagementsystems
Förderart und -höhe
- Zuschussförderung
- Höchstbetrag: 8 Mio. € je Antrag
- Bagatellgrenze: 200.000 €