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progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude

Stand: Januar 2026

Wer wird gefördert?

  • Verband / Vereinigung / WEG
  • Kommunen / öffentliche Einrichtungen

Was wird gefördert?

  • Verbesserung der Energieeffizienz
  • Erneuerung von Heizungsanlagen
  • Sanierung der Gebäudehülle

Wie wird gefördert?

  • Zuschussförderung
  • Mind. 200.000 €
  • Max. 8 Mio. € je Antrag

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie ein Vorhaben planen, das zur Effizienzsteigerung und Verringerung des Primärenergiebedarfs von öffentlichen Gebäuden in Kommunen beiträgt.

Gefördert werden Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • investive Vorhaben zur Umsetzung des Energiekonzepts, insbesondere
  • im Bereich Gebäudehülle und Bautechnik
  • im Bereich Gebäudetechnik
  • im Bereich Gebäudesystemtechnik
  • Maßnahmen zum Erlangen einer anerkannten Gebäudezertifizierung
  • Umfeldmaßnahmen
  • investive Vorhaben zur energetischen Sanierung, das sind alle Einbau-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik des Gebäudes, die am Gebäude vorgenommen werden, insbesondere
Eine Person in Arbeitsschutzkleidung sitzt an einem Tisch vor einem Laptop. Dabei telefoniert er lächelnd mit seinem Handy.
Nordrhein-Westfalen

progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude

Institut: NRW.BANK

zum Programm
  • die Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen
  • die Erneuerung, der Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren
  • der Einbau und die Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
  • die Erneuerung von Heizungs- und Trinkwarmwasseranlagen im Gebäude
  • Schwimmbadtechnik sowie Maßnahmen, die den Wasserverbrauch reduzieren
  • der Einbau und die Erneuerung von Lüftungsanlagen
  • der Einbau und die Installation von Geräten zur Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • die Errichtung von Wärmespeichern im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude
  • die Einrichtung oder Verbesserung der Gebäudeautomation, wie Überwachungs-, Steuer- und Optimierungseinrichtungen, sowie die Planung und Einführung eines Energiemanagementsystems

Förderart und -höhe

  • Zuschussförderung
  • Höchstbetrag: 8 Mio. € je Antrag
  • Bagatellgrenze: 200.000 €