NRW.BANK.Gebäudesanierung
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
Was wird gefördert?
- Verbesserung der Energieeffizienz
- Erneuerung von Heizungsanlagen
- klimafreundliche Energieerzeugung und Batteriespeicher
Wie wird gefördert?
- Darlehen bis zu 150.000 €
Gefördert werden Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an Wohneigentum zur Selbstnutzung durchführen.
Mit dem Darlehen können Sie folgende Maßnahmen finanzieren:
- Verbesserung der Energieeffizienz, z.B. Fenster, Wärmedämmung
- Erneuerung von Heizungsanlagen oder deren Komponenten
- Modernisierung und Instandsetzung, um den Ressourcenverbrauch zu verringern, z.B. Sanitärinstallation, Wasserversorgung
- Barrierereduzierung und Maßnahmen zum Einbruchschutz
- Behebung baulicher Mängel, z.B. im Hinblick auf Schadstoffsanierung
- bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz
- klimafreundliche Energieerzeugung durch Photovoltaikanlagen,
- Batteriespeicher für durch Photovoltaikanlagen erzeugtem Strom
Übrigens: Sie können auch die Kosten für Zusatzmaßnahmen finanzieren, wenn sie im Zusammenhang mit einem förderfähigen Vorhaben stehen. Dazu zählen immer auch Maßnahmen zum Einbruchschutz.
Förderart und -höhe
- Annuitätendarlehen bis 150.000 € mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100%
- Mindestbetrag: 5.000 € I Höchstbetrag: 150.000 €
- Laufzeiten:
- Annuitätendarlehen: 10, 15, 20, 25, 30 oder 35 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
- Endfälliges Darlehen: 10, 15 oder 20 Jahre
- Zinssatz: Bei einer 35-jährigen Darlehenslaufzeit ist lediglich eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich.
In allen übrigen Laufzeitvarianten ist der Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit fest.