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NRW.BANK.Gebäudesanierung

Stand: Januar 2026

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen

Was wird gefördert?

  • Verbesserung der Energieeffizienz
  • Erneuerung von Heizungsanlagen
  • klimafreundliche Energieerzeugung und Batteriespeicher

Wie wird gefördert?

  • Darlehen bis zu 150.000 €

Gefördert werden Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an Wohneigentum zur Selbstnutzung durchführen.

Mit dem Darlehen können Sie folgende Maßnahmen finanzieren:

  • Verbesserung der Energieeffizienz, z.B. Fenster, Wärmedämmung
  • Erneuerung von Heizungsanlagen oder deren Komponenten
  • Modernisierung und Instandsetzung, um den Ressourcenverbrauch zu verringern, z.B. Sanitärinstallation, Wasserversorgung
  • Barrierereduzierung und Maßnahmen zum Einbruchschutz
  • Behebung baulicher Mängel, z.B. im Hinblick auf Schadstoffsanierung
  • bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz
  • klimafreundliche Energieerzeugung durch Photovoltaikanlagen,
  • Batteriespeicher für durch Photovoltaikanlagen erzeugtem Strom

Übrigens: Sie können auch die Kosten für Zusatzmaßnahmen finanzieren, wenn sie im Zusammenhang mit einem förderfähigen Vorhaben stehen. Dazu zählen immer auch Maßnahmen zum Einbruchschutz.

Zwei Personen sitzen an einem Tisch und schauen auf ihre Unterlagen. Davor steht ein Laptop.
Nordrhein-Westfalen

NRW.BANK.Gebäudesanierung

NRW.BANK

zum Programm

Förderart und -höhe

  • Annuitätendarlehen bis 150.000 € mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100%
  • Mindestbetrag: 5.000 € I Höchstbetrag: 150.000 €
  • Laufzeiten:
  • Annuitätendarlehen: 10, 15, 20, 25, 30 oder 35 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
  • Endfälliges Darlehen: 10, 15 oder 20 Jahre
  • Zinssatz: Bei einer 35-jährigen Darlehenslaufzeit ist lediglich eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich.
    In allen übrigen Laufzeitvarianten ist der Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit fest.