Nichtwohngebäude – Kredit
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Verband / Vereinigung
- Kommunen / öffentliche Einrichtungen
Was wird gefördert?
- Sanierung und den Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes
- Sanierung von Baudenkmalen
- Fachplanung und Baubegleitung sowie Nachhaltigkeitszertifizierung
Wie wird gefördert?
- Kreditförderung von max. 10 Mio. Euro pro Vorhaben (2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche)
- bis zu 35 % Tilgungszuschuss
Förderfähig ist die Sanierung von Nichtwohngebäuden, die nach Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
Als investive Maßnahmen werden die energetische Sanierung und der Ersterwerb von fertiggestellten Bestandsgebäuden gefördert, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreichen.
Förderart und -höhe
- Kreditförderung mit Tilgungszuschuss
Die förderfähigen Kosten – und damit Ihr maximaler Kreditbetrag für ein Effizienzgebäude – orientieren sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes:
- Sie erhalten 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche
- insgesamt maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben
- zwischen 5 % und 35 % Tilgungszuschuss
- abhängig von Effizienzgebäude-Stufe: 5 – 25 %
- 10 % bei „Worst Performing Buildings“
Informationen zu Laufzeiten und Zinsen entnehmen Sie bitte den Seiten der KfW