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Nichtwohngebäude – Kredit

Stand: Januar 2026

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Verband / Vereinigung
  • Kommunen / öffentliche Einrichtungen

Was wird gefördert?

  • Sanierung und den Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes
  • Sanierung von Baudenkmalen
  • Fachplanung und Baubegleitung sowie Nachhaltigkeitszertifizierung

Wie wird gefördert?

  • Kreditförderung von max. 10 Mio. Euro pro Vorhaben (2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche)
  • bis zu 35 % Tilgungszuschuss

Förderfähig ist die Sanierung von Nichtwohngebäuden, die nach Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen. 

Als investive Maßnahmen werden die energetische Sanierung und der Ersterwerb von fertiggestellten Bestandsgebäuden gefördert, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreichen.

Zwei Personen sitzen an einem Tisch und schauen auf ihre Unterlagen. Davor steht ein Laptop.
Bundesweit

Nichtwohngebäude – Kredit

Kreditanstalt für Wiederaufbau

zum Programm

Förderart und -höhe

  • Kreditförderung mit Tilgungszuschuss

Die förderfähigen Kosten – und damit Ihr maximaler Kreditbetrag für ein Effizienzgebäude – orientieren sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes:

  • Sie erhalten 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche
  • insgesamt maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben
  • zwischen 5 % und 35 % Tilgungszuschuss
  • abhängig von Effizienzgebäude-Stufe: 5 – 25 %
  • 10 % bei „Worst Performing Buildings“

Informationen zu Laufzeiten und Zinsen entnehmen Sie bitte den Seiten der KfW