Modernisierung von Mietwohnungen (C) - 2. Förderweg
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Privatperson
- Unternehmen
- Verband / Vereinigung
- Kommunen / öffentliche Einrichtungen
Was wird gefördert?
- Energetische Modernisierung
- Weitere Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen
Wie wird gefördert?
- Zinsvergünstigtes Darlehen
- mit laufendem monatlichem Zuschuss zzgl. optionaler Einmalzuschüsse
Wer mehr als die Hälfte seiner Wohnungen in einem Hamburger Mietwohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten energetisch oder umfassend modernisieren möchte, den unterstützt die IFB Hamburg mit zinsvergünstigtem Darlehen zzgl. optionaler Einmalzuschüsse sowohl für ausstattungsverbessernde als auch für energetische Maßnahmen.
Förderart und -höhe
- Die Förderung ist gestaffelt in drei Fördersegmenten und ist modular aufgebaut: Es gibt Grundmodule, welche durch verschiedene frei wählbare Module ergänzt werden können.
- Die Förderung erfolgt durch ein zinsverbilligtes Darlehen mit einem Anfangszinssatz von 1,0 %, zuzüglich optionaler Baukostenzuschüsse sowie im Fördersegment III durch laufende Zuschüsse über den Förderzeitraum.
- Die Laufzeit der Mietpreis- und Belegungsbindungen entspricht der Dauer der Förderung.
Förderbereich
- Umfassende energetische Modernisierungen
- Ausstattungsverbesserungen
- Grundrissänderungen
- Erweiterung durch Dachgeschossausbau und/oder Aufstockung zur Schaffung von neuen Wohnflächen und Wohnungen.
- Strukturellen barrierefreien Umbau
- Neubau und Modernisierung von Aufzugsanlagen