Modernisierung vermieteten Wohnraums
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
- Unternehmen
Was wird gefördert?
- Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme
Wie wird gefördert?
- Darlehen mit Tilgungszuschuss von bis zu 40 %
- Bis zu 175.000 Euro je Wohnung
Auf der Grundlage des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) und den Förderbedingungen des Landes unterstützt die ISB die Modernisierung von Mietwohnungen. Im Vorfeld ihrer Entscheidung berät sie die Bauherrin oder den Bauherrn zu allen Maßnahmen, die in diesem Rahmen gefördert werden.
Was wird gefördert? Eine Modernisierung liegt vor, wenn durch bauliche Maßnahmen
- barrierefreies Wohnen ermöglicht wird,
- die nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser erreicht wird,
- der Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöht wird und/oder
- die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden,
- die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien ermöglicht wird.
Förderfähig sind Maßnahmen, die entweder freie Wohnungen oder Wohnungen, die an Haushalte mit aktuellem Wohnberechtigungsschein vermietet sind, betreffen. Bei Objekten, bei denen mindestens die Hälfte der Wohnungen diese Voraussetzungen erfüllen, können weitere vermietete Wohnungen in die Förderung mit einbezogen werden.
Förderart und -höhe
- Mit einem nachrangig durch Grundpfandrecht abgesicherten Darlehen der ISB (ISB-Darlehen Modernisierung von Mietwohnungen).
- Daneben wird ein Tilgungszuschuss von bis zu 40 % des ISB-Darlehens gewährt.
- Die Höhe des ISB-Darlehens Modernisierung von Mietwohnungen beträgt max. 140.000 Euro wenn kein Effizienzhausstandard und 175.000 Euro je Wohnung, wenn mindestens ein Effizienzhausstandard von 85 (gemäß GEG in der jeweils gültigen Fassung) erreicht wird.