Modernisierung selbst genutzten Wohnraums
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
Was wird gefördert?
- Energiesparende Maßnahmen
- Nutzung alternativer und regenerativer Energien
- Barrierefreie Maßnahmen sowie Instandsetzungs- und Wohnumfeldmaßnahmen
Wie wird gefördert?
- Darlehen
- Zinsbindung über 20 Jahre
- Tilgungszuschuss bis zu 25 %
In diesem Programm wird die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum gefördert. Kosten für die Modernisierung einer Einliegerwohnung können in diesem Programm nicht finanziert werden.
Eine Modernisierung liegt vor, wenn durch bauliche Maßnahmen
- barrierefreies Wohnen ermöglicht wird,
- die nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser erreicht wird,
- der Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöht wird und/oder
- die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden,
- die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien ermöglicht wird.
Förderart und -höhe
- Das Darlehen beträgt für einen 4-Personenhaushalt max. 100.000 Euro, für jedes weitere Haushaltsmitglied kann das Darlehen um 5.000 Euro erhöht werden
- Zinsfestschreibung über 20 Jahre
- Tilgungszuschuss bis zu 25 % möglich in Abhängigkeit vom Einkommen