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Mietwohnraumförderung - Modernisierung

Stand: Januar 2026

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Verband / Vereinigung

Was wird gefördert?

  • alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden
  • Instandsetzungskosten (Schönheitsreparaturen)

Wie wird gefördert?

  • Darlehen bis 220.000 €
  • Tilgungsnachlässen in Höhe von bis zu 55 % des Darlehens

Das Programm fördert die Modernisierung bestehender Mietwohngebäude und die Verbesserung des Wohnumfelds. Das Förderangebot richtet sich dabei an natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen. Es ist erforderlich, dass sich die Immobilie in Ihrem Eigentum befindet.

Sie können dabei das Förderdarlehen für alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden beantragen, durch die

  • der Gebrauchswert des Wohnraums nachhaltig erhöht wird (z. B. Verbesserung der Barrierefreiheit, Verbesserung des Einbruchschutzes),
  • Energie nachhaltig eingespart oder durch die das Klima nachhaltig geschützt wird,
  • Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgen,
  • das Wohnumfeld aufgewertet wird,
  • Wohnraum durch Um- und Ausbau neu geschaffen wird.

Instandsetzungskosten (Schönheitsreparaturen) werden ebenfalls mitfinanziert. Die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen müssen jedoch überwiegen.

Zwei Personen sitzen an einem Tisch und schauen auf ihre Unterlagen. Davor steht ein Laptop.
Nordrhein-Westfalen

Mietwohnraumförderung - Modernisierung

NRW.BANK

zum Programm

Förderart und -höhe

  • Zinsgünstige Darlehen bis 220.000 € mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100%
  • Mindestbetrag: 5.000 € I Höchstbetrag: 220.000 €
  • feste Zinsen wahlweise für 25 oder 30 Jahre
  • Tilgungsnachlässen in Höhe von bis zu 55 % des Darlehens
  • In Abhängigkeit des Effizienzhaus-Standards sowie
  • in Abhängigkeit der Einkommensgruppe
  • Tilgung: 2% p.a