Landesbürgschaften für den Wohnungsbau
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Kommunen / öffentliche Einrichtungen
Was wird gefördert?
- Energetische Sanierung und Modernisierung
- Wohnungsbau sowie Erwerb selbstgenutzten Wohnraums
Wie wird gefördert?
- Übernahme von Bürgschaften für Darlehen
- Kosten betragen einmalig 2% des verbürgten Darlehens
Bürgschaften können übernommen werden für Darlehen.
Förderart und -höhe
- Bürgschaften von mindestens 5.000 Euro
- Kosten einmalig: 2% des verbürgten Darlehens
Förderbereich
- Schaffung von Wohnraum durch Wohnungsbau.
Das gilt auch für den Ersterwerb von Wohnraum innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Fertigstellung - Modernisierung von Wohnraum, insbesondere zur energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung
- Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung
- Anschlussfinanzierung von verbürgten Darlehen, auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel