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Landesbürgschaften für den Wohnungsbau

Stand: Januar 2026

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Kommunen / öffentliche Einrichtungen

Was wird gefördert?

  • Energetische Sanierung und Modernisierung
  • Wohnungsbau sowie Erwerb selbstgenutzten Wohnraums

Wie wird gefördert?

  • Übernahme von Bürgschaften für Darlehen
  • Kosten betragen einmalig 2% des verbürgten Darlehens

Bürgschaften können übernommen werden für Darlehen.

Zwei Personen sitzen an einem Tisch und schauen auf ihre Unterlagen. Davor steht ein Laptop.
Niedersachsen

Landesbürgschaften für den Wohnungsbau

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank

zum Programm

Förderart und -höhe

  • Bürgschaften von mindestens 5.000 Euro
  • Kosten einmalig: 2% des verbürgten Darlehens

Förderbereich

  • Schaffung von Wohnraum durch Wohnungsbau.
    Das gilt auch für den Ersterwerb von Wohnraum innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Fertigstellung
  • Modernisierung von Wohnraum, insbesondere zur energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung
  • Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung
  • Anschlussfinanzierung von verbürgten Darlehen, auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel