Landesbürgschaft WEG
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Verband / Vereinigung
Was wird gefördert?
- Energetische Sanierung
- Altersgerechte Modernisierung
Wie wird gefördert?
- Übernahme von Bürgschaften für Darlehen
- Mindestbürgschaftsbetrag von 5.000 Euro
Zur Sicherung von Darlehen an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bietet Ihnen das Land Niedersachsen die Landesbürgschaft WEG zur energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung von Wohnraum an.
Förderart und -höhe
- 80% des Darlehensbetrages von max. 25.000 Euro je Wohneinheit; max. 20.000 Euro Bürgschaftsbetrag je Wohneinheit
- Kosten einmalig: 2% des verbürgten Darlehens
- Kosten jährlich: 0,2% auf das Restkapital des verbürgten Darlehens
Förderbereich
Zur energetischen Modernisierung zählen insbesondere Maßnahmen zur CO2Minderung und Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie
- nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume
- Fenster- und Außentürenerneuerung
- Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe
- Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
Bei Durchführung der Maßnahmen sind mindestens die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
Zu altersgerechten Modernisierungen zählen z.B.
- barrierereduzierende Maßnahmen
- Anpassung der Raumgeometrie von Wohn- und Schlafräumen sowie Küche, Bad und Flur
- Anpassung von Bedienelementen und Sanitärobjekten
Förderfähig im Zusammenhang mit der Durchführung der energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung sind auch weitere Modernisierungsmaßnahmen. Allgemeine Modernisierungsmaßnahmen sind z. B.:
- die Verbesserung des Zuschnitts der Wohnung, der Belichtung und Belüftung, des Schallschutzes, der Energieversorgung, der Wasserversorgung, der Entwässerung und der sanitären Einrichtungen, der Beheizung, der Funktionsabläufe in der Wohnung, der Sicherung vor Diebstahl und Gewalt