Kommunen – Kredit
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Kommunen / öffentliche Einrichtungen
Was wird gefördert?
- Sanierung und Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes
- gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude
Wie wird gefördert?
- bis zu 10 Mio. Euro Kredit für Nichtwohngebäude
- bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Wohngebäude
bis zu 50 % Tilgungszuschuss
Nichtwohngebäude
Komplettsanierung zum Effizienzgebäude: Es werden alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser führen gefördert. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.
Wohngebäude
Komplettsanierung zum Effizienzhaus:Es werden alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen gefördert. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten
Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche: Gefördert wird die Umwidmung einer bisher nicht bewohnten Fläche in eine Wohnfläche.
Förderart und -höhe
- Kreditförderung mit Tilgungszuschuss
- bis zu 10 Mio. Euro Kredit für Nichtwohngebäude
- bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Wohngebäude
- bis zu 50 % Tilgungszuschuss
- zusätzliche Förderung möglich, zum Beispiel für Baubegleitung
- Informationen zu Laufzeiten und Zinsen entnehmen Sie bitte den Seiten der KfW