Kombi-Darlehen Mittelstand
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Unternehmen
Was wird gefördert?
- Errichtung (Neubau) oder Ersterwerb eines Nichtwohngebäudes
- Sanierung* eines bestehenden Nichtwohngebäudes oder Ersterwerb eines sanierten Betriebsgebäudes
Wie wird gefördert?
- Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit Tilgungszuschuss (Klimaprämie)
- Kredithöhe: 10.000 bis 25 Mio. €
Wenn Sie in die Energieeffizienz Ihres Betriebsgebäudes und Ihrer Gebäudetechnik investieren und für dieses Vorhaben einen Zuschuss oder ein Darlehen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder dem Bundesprogramm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ beantragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als Ergänzung oder Aufstockung ein Darlehen bekommen.
Als kleines oder mittleres Unternehmen können Sie zusätzlich von der Klimaprämie profitieren.
Förderart und -höhe
- Die Höhe des Darlehens beträgt normalerweise mindestens EUR 10.000 und höchstens EUR 25 Millionen
- Damit können Sie unter Berücksichtigung der Bundesförderung bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren
- Als kleines oder mittleres Unternehmen erhalten Sie eine höhere Zinsverbilligung
Förderbereich
- *Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung Ihres bestehenden Betriebsgebäudes.
- Dies sind Investitionen in die Gebäudehülle, Anlagentechnik, Anlage zur Wärmeerzeugung, Heizungsoptimierung