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Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen

Stand: Januar 2026

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Verband / Vereinigung
  • Kommunen / öffentliche Einrichtungen

Was wird gefördert?

  • Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz
  • Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme
  • intelligente Kopplung

Wie wird gefördert?

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss 
    von 30 – 70 %

Unternehmen und anderen wirtschaftlich tätigen Organisationen soll mit dieser Förderrichtlinie die Möglichkeit gegeben werden, mittels Investitionen in den technischen Klimaschutz eine nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen zu erreichen. 

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V unterstützt mit der Projektförderung eine Steigerung der Energieeffizienz sowie die Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien.

Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch  
a) Steigerung der Energieeffizienz sowie
b) Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung.

Zuwendungsfähig sind insbesondere folgende Vorhaben:

  • Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung
  • Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz
  • Abwärme- oder Kältenutzung
  • Einsparung von Strom, Wärme, Kälte oder deren Kombinationen
  • Energieeffiziente, intelligente Gebäudetechnik und –ausstattung
  • Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
     
Zwei Personen sitzen an einem Tisch und schauen auf ihre Unterlagen. Davor steht ein Laptop.
Mecklenburg-Vorpommern

Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

zum Programm

Förderart und -höhe

Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt (nicht rückzahlbarer Zuschuss). Die Förderhöhe beträgt je nach Fördertatbestand 30 %, 35 % oder 40 %. Eine Erhöhung bis maximal 70 % ist durch die Gewährung einzelner Boni möglich, welche nur im Einzelfall und einmalig gewährt werden.