Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Verband / Vereinigung
- Kommunen / öffentliche Einrichtungen
Was wird gefördert?
- Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz
- Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme
- intelligente Kopplung
Wie wird gefördert?
- nicht rückzahlbarer Zuschuss
von 25 – 70 %
Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgaemissionen um mindestens 30 % gegenüber den vorherigen Emissionssituationen.
Eine detaillierte Auflistung finden Sie weiter unten im Förderbereich.
Förderart und -höhe
- Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung oder als Festbetragsfinanzierung in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung gewährt
- Die Förderhöhe beträgt je nach Fördertatbestand 25 %, 50 % oder 60 %.
- Eine Erhöhung bis maximal 70 % ist durch die Gewährung einzelner Boni möglich, welche nur im Einzelfall und einmalig gewährt werden
Förderbereich
Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch:
- Steigerung der Energieeffizienz sowie
- Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung
Dazu zählen insbesondere:
- Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen
- Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung
- Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen
- Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen
Zuwendungsfähig sind insbesondere folgende Vorhaben:
- Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung
- Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz
- Abwärme- oder Kältenutzung
- Einsparung von Strom, Wärme, Kälte oder deren Kombinationen
- Energieeffiziente, intelligente Gebäudetechnik und –ausstattung
- Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien