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Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen

Stand: Januar 2026

Wer wird gefördert?

  • Verband / Vereinigung
  • Kommunen / öffentliche Einrichtungen

Was wird gefördert?

  • Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz
  • Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme
  • intelligente Kopplung

Wie wird gefördert?

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss 
    von 25 – 70 %

Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgaemissionen um mindestens 30 % gegenüber den vorherigen Emissionssituationen.

Eine detaillierte Auflistung finden Sie weiter unten im Förderbereich.

Zwei Personen sitzen an einem Tisch und schauen auf ihre Unterlagen. Davor steht ein Laptop.
Mecklenburg-Vorpommern

Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen

Landes­förder­institut Mecklenburg-Vorpommern

zum Programm

Förderart und -höhe

  • Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung oder als Festbetragsfinanzierung in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung gewährt
  • Die Förderhöhe beträgt je nach Fördertatbestand 25 %, 50 % oder 60 %.
  • Eine Erhöhung bis maximal 70 % ist durch die Gewährung einzelner Boni möglich, welche nur im Einzelfall und einmalig gewährt werden

Förderbereich

Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch:

  • Steigerung der Energieeffizienz sowie
  • Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung

Dazu zählen insbesondere:

  • Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen
  • Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung
  • Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen
  • Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen

Zuwendungsfähig sind insbesondere folgende Vorhaben:

  • Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung
  • Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz
  • Abwärme- oder Kältenutzung
  • Einsparung von Strom, Wärme, Kälte oder deren Kombinationen
  • Energieeffiziente, intelligente Gebäudetechnik und –ausstattung
  • Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien