IFB-WEGfinanz
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Verband / Vereinigung
Was wird gefördert?
- Maßnahmen zur Dekarbonisierung und verbesserter Energieeffizienz
- Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Wie wird gefördert?
- Darlehen von 5.000 € bis 35.000 € (je Wohnungseigentümerin / - eigentümer)
Die IFB Hamburg bietet günstige Finanzierungsmittel für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Viele Wohnungseigentümergemeinschaften mit niedrigerem Finanzierungsbedarf können nur schwer von Baufinanzierungsdarlehen profitieren.
Deshalb erleichtert die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) mit dem Programm IFB-WEGfinanz den Einsatz von Finanzierungsmitteln zwischen 5.000 € und 35.000 € je Wohnungseigentümerin oder Wohnungseigentümer.
Für Maßnahmen in Verbindung mit der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) bietet die IFB ein Modernisierungsdarlehen Energie mit bis zu 35.000 € an. Für übrige Maßnahmen an der Wohnungseigentümergemeinschaft bietet die IFB ein Modernisierungsdarlehen Standard mit bis zu 25.000 € an.
Förderart und -höhe
- Das maximale Darlehensvolumen beträgt 35.000 € je Wohnungseigentümerin /-eigentümer.
- Darlehenslaufzeit:
- Mindestens 5 Jahre bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr
- Bis zu 30 Jahre bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr
- Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage der IFB Hamburg geltenden Programmzinssatz zugesagt.
Förderbereich
- Modernisierung und Instandsetzung, z. B. Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation
- Wasserversorgung, Fußböden, bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau, z. B. Dachaufbau
- Erweiterung durch Aufstockung oder Anbau/Ausbau, z. B. von Balkonen/Loggien
- Balkonsanierung
- Barrierereduzierung, z. B. Nachrüstung von Aufzügen, Optimierung Wohnungszuschnitt
- Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern (ab 3 Wohneinheiten), z. B. Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogene Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen
- Verbesserung Energieeffizienz, z. B. Dämmung, Fenstererneuerung, Austausch von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen
- Sonstige Baumaßnahmen, z. B. Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung, Sanierung von Abwasserkanälen einschließlich Dichtheitsprüfung
Maßnahmen, die mit dem IFB-Modernisierungsdarlehen Energie gefördert werden, umfassen:
- Maßnahmen und Kosten, für die eine Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG-Zuschuss) beantragt wird, z. B.:
- Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder
- Einzelmaßnahmen sowie Baubegleitung