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IFB-WEGfinanz

Stand: Januar 2026

Wer wird gefördert?

  • Verband / Vereinigung

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen zur Dekarbonisierung und verbesserter Energieeffizienz
  • Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

Wie wird gefördert?

  • Darlehen von 5.000 € bis 35.000 € (je Wohnungseigentümerin / - eigentümer)

Die IFB Hamburg bietet günstige Finanzierungsmittel für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Viele Wohnungseigentümergemeinschaften mit niedrigerem Finanzierungsbedarf können nur schwer von Baufinanzierungsdarlehen profitieren.

Deshalb erleichtert die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) mit dem Programm IFB-WEGfinanz den Einsatz von Finanzierungsmitteln zwischen 5.000 € und 35.000 € je Wohnungseigentümerin oder Wohnungseigentümer.

Für Maßnahmen in Verbindung mit der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) bietet die IFB ein Modernisierungsdarlehen Energie mit bis zu 35.000 € an. Für übrige Maßnahmen an der Wohnungseigentümergemeinschaft bietet die IFB ein Modernisierungsdarlehen Standard mit bis zu 25.000 € an.

Zwei Personen sitzen an einem Tisch und schauen auf ihre Unterlagen. Davor steht ein Laptop.
Hamburg

IFB-WEGfinanz

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

zum Programm

Förderart und -höhe

  • Das maximale Darlehensvolumen beträgt 35.000 € je Wohnungseigentümerin /-eigentümer.
  • Darlehenslaufzeit:
  • Mindestens 5 Jahre bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr
  • Bis zu 30 Jahre bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr
  • Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage der IFB Hamburg geltenden Programmzinssatz zugesagt.

Förderbereich

  • Modernisierung und Instandsetzung, z. B. Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation
  • Wasserversorgung, Fußböden, bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau, z. B. Dachaufbau
  • Erweiterung durch Aufstockung oder Anbau/Ausbau, z. B. von Balkonen/Loggien
  • Balkonsanierung
  • Barrierereduzierung, z. B. Nachrüstung von Aufzügen, Optimierung Wohnungszuschnitt
  • Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern (ab 3 Wohneinheiten), z. B. Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogene Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen
  • Verbesserung Energieeffizienz, z. B. Dämmung, Fenstererneuerung, Austausch von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen
  • Sonstige Baumaßnahmen, z. B. Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung, Sanierung von Abwasserkanälen einschließlich Dichtheitsprüfung

Maßnahmen, die mit dem IFB-Modernisierungsdarlehen Energie gefördert werden, umfassen: 

  • Maßnahmen und Kosten, für die eine Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG-Zuschuss) beantragt wird, z. B.:
  • Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder
  • Einzelmaßnahmen sowie Baubegleitung