IFB-Modernisierungsdarlehen
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
Was wird gefördert?
- Verbesserung der Energieeffizienz
- Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Wie wird gefördert?
- Darlehensförderung
- Bis zu 25.000 € pro Wohneinheit
Die IFB Hamburg unterstützt die allgemeine Modernisierung und Instandsetzung von Wohnimmobilien mit langfristigen Darlehen bis zu 25.000 €.
Die Antragstellung erfolgt über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl, dass eine Kooperationsvereinbarung mit uns geschlossen hat.
Förderart und -höhe
- Das maximale Darlehensvolumen ist 25.000 € pro Wohneinheit. Es können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert werden.
- Die Darlehenslaufzeit sind mindestens fünf und bis zu 30 Jahre.
- Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes.
Förderbereich
- Modernisierung und Instandsetzung, z. B. Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation, Wasserversorgung, Fußböden, bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau, z. B. Dachaufbau
- Erweiterung durch Aufstockung oder Anbau/Ausbau, z. B. von Balkonen oder Loggien
- Balkonsanierung
- Barrierereduzierung, z. B. Nachrüstung von Aufzügen, Optimierung Wohnungszuschnitt
- Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern (ab 3 Wohneinheiten), z. B. Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogene Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen
- Verbesserung der Energieeffizienz, z. B. Dämmung, Fenstererneuerung, Austausch von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen. Beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen. Bei der Durchführung sind u. a. die geltenden baulichen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten.
- Sonstige Baumaßnahmen, z. B. Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung, Sanierung von Abwasserkanälen einschließlich Dichtheitsprüfung.