IB.SH WEGfinanz
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Verband / Vereinigung / WEG
Was wird gefördert?
- Modernisierung & Sanierung einer Immobilie
Wie wird gefördert?
- Darlehen von 5.000 € bis 35.000 € (je Wohnungseigentümerin / - eigentümer)
Das Darlehen beträgt zwischen 5.000 Euro und maximal 35.000 Euro pro Wohnungseigentümer*in. Jedes WEG-Mitglied haftet dabei ausschließlich für das eigene Darlehen. Es muss eine Beratung hinsichtlich des Modernisierungs- und/oder Sanierungsvorhabens auf der Eigentümerversammlung erfolgen.
Die Kosten für Beratung und Begleitung einer Finanzierung mit IB.SH WEGfinanz sind gestaffelt nach Anzahl der Wohneinheiten (förderfähig und von der Wohnungseigentümergemeinschaft mitfinanzierbar):
- 1 - 5 Wohneinheiten: 1.500 Euro Honorar inkl. MwSt.
- 6 - 10 Wohneinheiten: 3.000 Euro Honorar inkl. MwSt.
- 11- 20 Wohneinheiten: 5.000 Euro Honorar inkl. MwSt.
- 21 - 50 Wohneinheiten: 10.000 Euro Honorar inkl. MwSt.
- ab 51 Wohneinheiten: 15.000 Euro Honorar inkl. MwSt.
Dieses Honorar ist förderfähig und kann im Kosten- und Finanzierungsplan entsprechend berücksichtigt werden.
Förderart und -höhe
- Darlehensbetrag: min. 5.000 Euro und max. 35.000 Euro pro Wohnungseigentümerin / - eigentümer