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IB.SH WEGfinanz

Stand: Januar 2026

Wer wird gefördert?

  • Verband / Vereinigung / WEG

Was wird gefördert?

  • Modernisierung & Sanierung einer Immobilie

Wie wird gefördert?

  • Darlehen von 5.000 € bis 35.000 € (je Wohnungseigentümerin / - eigentümer)

Das Darlehen beträgt zwischen 5.000 Euro und maximal 35.000 Euro pro Wohnungseigentümer*in. Jedes WEG-Mitglied haftet dabei ausschließlich für das eigene Darlehen. Es muss eine Beratung hinsichtlich des Modernisierungs- und/oder Sanierungsvorhabens auf der Eigentümerversammlung erfolgen.

Die Kosten für Beratung und Begleitung einer Finanzierung mit IB.SH WEGfinanz sind gestaffelt nach Anzahl der Wohneinheiten (förderfähig und von der Wohnungseigentümergemeinschaft mitfinanzierbar):

  • 1 - 5 Wohneinheiten: 1.500 Euro Honorar inkl. MwSt.
  • 6 - 10 Wohneinheiten: 3.000 Euro Honorar inkl. MwSt.
  • 11- 20 Wohneinheiten: 5.000 Euro Honorar inkl. MwSt.
  • 21 - 50 Wohneinheiten: 10.000 Euro Honorar inkl. MwSt.
  • ab 51 Wohneinheiten: 15.000 Euro Honorar inkl. MwSt.

Dieses Honorar ist förderfähig und kann im Kosten- und Finanzierungsplan entsprechend berücksichtigt werden.

Zwei Personen stehen an einem Tisch und lassen sich von einer gegenüberstehenden Person beraten.
Schleswig-Holstein

IB.SH WEGfinanz

Institut: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

zum Programm

Förderart und -höhe

  • Darlehensbetrag: min. 5.000 Euro und max. 35.000 Euro pro Wohnungseigentümerin / - eigentümer