IBB Wohnraum Modernisieren
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Verband / Vereinigung
- Kommunen / öffentliche Einrichtungen
Was wird gefördert?
- Verbesserung der Energieeffizienz in Form von energetischen Einzelmaßnahmen
- Einsatz von erneuerbaren Energien, z.B. Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas
- Instandsetzung und Modernisierung
Wie wird gefördert?
- Darlehen
- bis zu 100.000 EUR je Wohneinheit
Sie sind immobilienbesitzend und benötigen Unterstützung bei Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung mit energetischem Fokus? Die IBB fördert diese sowie in diesem Zusammenhang zusätzlich durchgeführte sonstige Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden.
Förderart und -höhe
- Für Wohneigentumbesitzende
- Es wird ein zinsgünstiger Kredit in Abhängigkeit der förderfähigen Kosten von bis zu 100.000 EUR je Wohneinheit gewährt
- Für Investierende & Vermietende
- Es wird ein zinsgünstiger Kredit in Abhängigkeit der förderfähigen Kosten von bis zu 100.000 EUR je Wohneinheit gewährt
Förderbereich
- Verbesserung der Energieeffizienz in Form von energetischen Einzelmaßnahmen, z.B. Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Erneuerung der Heizungstechnik (u.a. Wärmepumpe) einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen
- Einsatz von erneuerbaren Energien, z.B. Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas
- barrierereduzierende Maßnahmen, z.B. Nachrüstung von Aufzügen und Treppenliften
- allgemeine Instandsetzung und Modernisierung von Wohnraum, z.B. Veränderung des Wohnungszuschnitts, Erneuerung von Sanitärinstallation, Wasserversorgung
- Erweiterung durch Aufstockung, Anbau und Ausbau
- sonstige Baumaßnahmen, z.B. Lärmschutz, Behebung von Kellerwasserschäden