Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- Verbände / Vereinigungen
Was wird gefördert?
- Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
Wie wird gefördert?
- Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
- Förderhöchstbetrag abhängig von der Nettogrundfläche
Mit dem Zuschuss wird der Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz gefördert.
Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen.
Förderart und -höhe
- Zuschussförderung bis max. 35 %
Die maximal förderfähigen Kosten des Gebäudes (Förderhöchstbetrag), richten sich nach der beheizten Nettogrundfläche Ihres Nichtwohngebäudes:
- bis 150 m² / 30.000 Euro pauschal
- 150 m² bis 400 m² / zusätzlich 200 Euro pro m²
- 400 m² bis 1000 m² / zusätzlich 120 Euro pro m²
- größer als 1000 m²/ zusätzlich 80 Euro pro m²
Förderbereich
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
- der Kauf und die Installation von:
- solarthermischen Anlagen
- Biomasseheizungen
- elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- wasserstofffähigen Heizungen
- innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
- Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
- die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz
- die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
- die Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen)