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Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude

Stand: Januar 2026

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Verbände / Vereinigungen

Was wird gefördert?

  • Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
  • Förderhöchstbetrag abhängig von der Nettogrundfläche
     

Mit dem Zuschuss wird der Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz gefördert.

Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen.

Zwei Personen sitzen an einem Tisch und schauen auf ihre Unterlagen. Davor steht ein Laptop.
Bundesweit

Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude

Kreditanstalt für Wiederaufbau

zum Programm

Förderart und -höhe

  • Zuschussförderung bis max. 35 %

Die maximal förderfähigen Kosten des Gebäudes (Förderhöchstbetrag), richten sich nach der beheizten Nettogrundfläche Ihres Nichtwohngebäudes:

  • bis 150 m² / 30.000 Euro pauschal
  • 150 m² bis 400 m² / zusätzlich 200 Euro pro m²
  • 400 m² bis 1000 m² / zusätzlich 120 Euro pro m²
  • größer als 1000 m²/ zusätzlich 80 Euro pro m²
     

Förderbereich

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • der Kauf und die Installation von:
    • solarthermischen Anlagen
    • Biomasseheizungen
    • elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
    • Brennstoffzellenheizungen
    • wasserstofffähigen Heizungen
    • innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
  • die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz
  • die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
  • die Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen)