Zum Hauptinhalt springen

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

Stand: Januar 2026

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen

Was wird gefördert?

  • Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung  

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
  • Einfamilienhaus bis zu 30.000 Euro der förderfähigen Kosten
  • Mehrfamilienhäusern abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten

Mit dem Zuschuss wird der Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz gefördert.

Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen.

Zwei Personen sitzen an einem Tisch und schauen auf ihre Unterlagen. Davor steht ein Laptop.
Bundesweit

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

Kreditanstalt für Wiederaufbau

zum Programm

Förderart und -höhe

Wie hoch Ihr voraussichtlicher Zuschussbetrag für einzelne energetische Maßnahmen ist, hängt davon ab, wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind.

  • Bei einem Einfamilienhaus werden Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro berücksichtigt


Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich die Höhe der förderfähigen Kosten nach der Anzahl der Wohneinheiten:

  • 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit

Davon erhalten Sie – unabhängig von der Antragstellergruppe – maximal 70 % als Zuschuss.

  • Grundförderung von 30 %
  • Effizienzbonus von 5 %
  • Klimageschwindigkeitsbonus von 20 %
  • Einkommensbonus von 30 %
  • Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro

Förderbereich

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • der Kauf und die Installation von:
    • solarthermischen Anlagen
    • Biomasseheizungen
    • elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
    • Brennstoffzellenheizungen
    • wasserstofffähigen Heizungen
    • innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
  • die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz
  • die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
  • die Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen)