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Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude

Stand: Januar 2026

Wer wird gefördert?

  • Kommunen

Was wird gefördert?

  • Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
  • Förderhöchstbetrag abhängig von der Nettogrundfläche

Mit dem Zuschuss wird der Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz gefördet.

Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen.

Zwei Personen sitzen an einem Tisch und schauen auf ihre Unterlagen. Davor steht ein Laptop.
Bundesweit

Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude

Kreditanstalt für Wiederaufbau

zum Programm

Förderart und -höhe

  • Als Grundförderung erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 % auf die förderfähigen Gesamtkosten.
  • Für effiziente elektrisch angetriebene Wärmepumpen erhalten Sie zusätzlich einen Effizienzbonus in Höhe von 5% auf die förderfähigen Gesamtkosten.
  • Für Biomasseanlagen erhalten Sie zusätzlich einen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro.
     

Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten des Wohngebäudes (Förderhöchstbetrag), der für die Berechnung des Zuschussbetrages berücksichtigt wird, richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten:

  • 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit

Die förderfähigen Gesamtkosten orientieren sich an der Nettogrundfläche des Nichtwohngebäudes:

  • bis 150 m², 30.000 Euro
  • 150 m² bis 400 m², zusätzlich 200 Euro pro m²
  • 400 m² bis 1.000 m², zusätzlich 120 Euro pro m²
  • größer als 1.000 m², zusätzlich 80 Euro pro m²
     

Förderbereich

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • der Kauf und die Installation von:
    • solarthermischen Anlagen
    • Biomasseheizungen
    • elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
    • Brennstoffzellenheizungen
    • wasserstofffähigen Heizungen
    • innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
  • die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz
  • die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
  • die Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen)