Hamburger Heizungsförderung
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Verband / Vereinigung
Was wird gefördert?
- Wärmenetzanschluss
- Erneuerbare Wärme (z.B. Wärmepumpe, Solarthermie, Wärmespeicher)
Wie wird gefördert?
- Zuschüssen in Höhe von 20 %
- Förderbetrag von 9.000 - 100.000 EUR
Die Versorgung von Gebäuden mit Heizung und Warmwasser ist für ein Drittel der Hamburger CO2-Emissionen verantwortlich. Deshalb gibt die IFB Hamburg Zuschüsse zu Maßnahmen, die den Energiebedarf senken, die Effizienz verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen.
Die Hamburger Heizungsförderung bietet hierfür verschiedene Fördermodule an.
Förderart und -höhe
Fördermodul Wärmenetzanschluss:
- Für Wärmeübergabestationen und erforderliche Umfeldmaßnahmen beträgt die Höhe des Zuschusses 20 % der förderfähigen Investitionsausgaben.
- Die Förderung beträgt dabei höchstens 9.000 € je Einfamilienhaus oder Wohneinheit, maximal jedoch 100.000 € je Mehrfamilienhaus.
- Bei Nichtwohngebäuden beträgt die Förderung höchstens 9.000 € für Gebäude bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal jedoch 100.000 € je Nichtwohngebäude.
Fördermodul Erneuerbare Wärme:
- Die förderfähigen Investitionsausgaben für Wärmepumpen und Umfeldmaßnahmen werden mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen in Höhe von 20 % gefördert.
- Die Förderung beträgt dabei höchstens 9.000 € je Einfamilienhaus oder Wohneinheit, maximal jedoch 100.000 € je Mehrfamilienhaus.
- Bei Nichtwohngebäuden beträgt die Förderung höchstens 9.000 € für Gebäude bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal jedoch 100.000 € je Nichtwohngebäude.
Förderbereich
Fördermodul Wärmenetzanschluss:
Im Fördermodul Wärmenetzanschluss fördern wir den Neuanschluss von Bestandsgebäuden an bestehende oder neu zu errichtende Wärme- und Gebäudenetze sowie die für den Anschluss erforderlichen Umfeldmaßnahmen. Hierbei werden ausschließlich Maßnahmen auf dem Grundstück des angeschlossenen Gebäudes gefördert.
Fördermodul Erneuerbare Wärme:
Im Fördermodul Erneuerbare Wärme fördern wir Maßnahmen zur Erhöhung des Einsatzes Erneuerbarer Energien für die Wärmebereitstellung im Gebäude. Insbesondere werden Wärmepumpen und deren Umfeldmaßnahmen, Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen, Wärmespeicher und die Mehrfachnutzung von Flächen durch den Einsatz von erneuerbaren Energien gefördert.