Geringinvestive Maßnahmen
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
- Verband / Vereinigung
Was wird gefördert?
- Heizungsoptimierung
- Hydraulischer Abgleich
- Umfeldmaßnahmen
Wie wird gefördert?
- Darlehen I Höchstbetrag: abhängig von Bauort, Einkommen der Mietenden und Wohnfläche
- Zinsbindung: 25 oder 30 Jahre
- Tilgungsnachlass: 30 - 40% des Grunddarlehens und 50% der Zusatzdarlehen
Zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen werden hydraulischer Abgleich sowie weitere einflussnehmende Maßnahmen im Heizkreislauf bzw. an den Elementen der Wärmeverteilung, die zur Senkung der Systemtemperaturen beitragen, mit Zuschüssen gefördert.
Gefördert werden können in Wohngebäuden Investitionen in die Heizungsoptimierungen, bei denen das Inbetriebnahmedatum des Wärmeerzeugers weiter als 5 Jahre zurückliegt. Des Weiteren dürfen diese nicht älter als 15 Jahre sein und müssen mindestens weitere zwei Jahre nach Abschluss der Maßnahme weiterbetrieben werden. Untergeordnete Gewerbeflächen bis 10 Prozent werden mitgefördert.
Förderart und -höhe
- Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
- Die Förderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten.
- Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten beträgt 20.000 € je Wohneinheit.
- Der Zuschuss beträgt je Wohneinheit somit max. 3.000 €.
Förderbereich
- Durchführung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B
- Umfeldmaßnahmen wie zum Beispiel
- Austausch von Umwälz- und Zirkulationspumpen
- Voreinstellbare Thermostatventile/smarte Thermostate
- Dämmung von Wärmeverteilleitungen
- Niedertemperaturheizkörper und Flächenheizsysteme
- Einbau von Smart Metering-Systemen
- Fachplanung und Baubegleitung