Energiekredit regenerativ
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- Kommunen / öffentliche Einrichtungen
Was wird gefördert?
- Stromerzeugung auf Basis regenerativer Energien
- Stromspeichersysteme
Wie wird gefördert?
- Darlehensförderung
- Darlehenshöchstbetrag von 40 Mio. EUR
Mit dem Energiekredit Regenerativ finanziert die LfA Förderbank Bayern in
- die Stromerzeugung auf Basis regenerativer Energien
- Speichersysteme für Strom aus regenerativen Energien
- die Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot wie zum Beispiel betriebliches/überbetriebliches Lastmanagement
- die Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel der systemverträglichen Integration von erneuerbaren Energien in das Energiesystem
- die Wasserstofferzeugung auf Basis regenerativer Energien sowie diesbezüglicher Speicher
Förderart und -höhe
- Im Vergleich zum Marktzins deutlich günstigere Konditionen
- Flexible Laufzeiten zwischen 5 und 30 Jahre
- Zinsbindungen bis zu 20 Jahren
- Bis zu 5 tilgungsfreie Jahre
- Der Darlehenshöchstbetrag liegt bei 40 Mio. EUR, der Vorhabensmindestbetrag bei 25.000 EUR
- Mit den Darlehen können Vorhaben zu 100 Prozent finanziert werden.