Energiekredit Gebäude
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Unternehmen
Was wird gefördert?
- Gebäudehülle
- Gebäudetechnik
- energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen
Wie wird gefördert?
- Darlehensförderung
- Darlehenshöchstbetrag von 10 Mio. EUR
Mit dem Energiekredit Gebäude finanzieren wir Investitionen in die energetische Sanierung von gewerblichen Gebäuden, die zu einer Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes führen.
Darüber hinaus fördern wir Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bzw. der Gebäudetechnik zur Verbesserung der Energieeffizienz (z. B. Wärmedämmung, Fenster, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore) sowie entsprechende energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen.
Voraussetzung für eine Finanzierung ist, dass die Vorhaben eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bzw. von der KfW gewährte Förderung auf Basis der Förderrichtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Bereich Nichtwohngebäude oder Einzelmaßnahmen erhalten.
Förderart und -höhe
- Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich auf 10 Mio. EUR und kann maximal bis zur Höhe der Differenz zwischen den von der BAFA bzw. KfW als förderfähig anerkannten Kosten und der BEG-Förderung (Zuschuss- bzw. Darlehensbetrag) gewährt werden.
- Der Zinssatz für die Darlehen wird zwischen Hausbank und Endkreditnehmer in Abhängigkeit von Bonität und Besicherung - innerhalb vorgegebener Grenzen – individuell vereinbart
- Der Finanzierungsanteil des Darlehens am förderfähigen Vorhaben beträgt bis zu 100 %.
- Es können Vorhaben mit förderfähigen Kosten ab 25.000 EUR gefördert werden.