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Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien

Stand: Januar 2026

Wer wird gefördert?

  • Kommunen / öffentliche Einrichtungen

Was wird gefördert?

  • Energieeffizienzmaßnahmen
  • Und Ersatzneubauten und Neubauten von Nichtwohngebäuden

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss für Einzelmaßnahme in Höhe von bis zu 30 %
  • Zuschuss für energetische Modernisierungsmaßnahmen 
    von bis zu 75 %

Die Landesregierung unterstützt die hessischen Kommunen bei der umfassenden energetischen Modernisierung ihres Gebäudebestandes.

Zwei Personen sitzen an einem Tisch und schauen auf ihre Unterlagen. Davor steht ein Laptop.
Hessen

Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

zum Programm

Förderart und -höhe

Die Förderhöhe richtet sich nach den in der Richtlinie aufgeführten Qualitätsstufen von umfassenden energetischen Modernisierungsmaßnahmen und Einzelmaßnahmen:

  • Stufe 1: Modernisierung mindestens auf einen KfW-Effizienzgebäude 100 Standard mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50%
  • Stufe 2: Modernisierung auf einen Neubaustandard nach GEG mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 65%
  • Stufe 3: Modernisierung zum Passivhaus im Bestand oder Passivhaus im Bestand Plus Solar mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 75%
  • Stufe 4: Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 30%

Förderbereich

Gefördert werden:

  • die energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden, die sich in einem energetisch nachteiligen Zustand befinden
  • Ersatzneubauten und Neubauten als Modellvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards.
  • Solarabsorberanlagen und Energieeffizienzmaßnahmen in kommunalen Freibädern
  • Geräte und Anlagen zur Gebäudeautomation kommunaler Nichtwohngebäude
  • Investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie von innovative Pilot- und Demonstrationsvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards