Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Kommunen / öffentliche Einrichtungen
Was wird gefördert?
- Energieeffizienzmaßnahmen
- Und Ersatzneubauten und Neubauten von Nichtwohngebäuden
Wie wird gefördert?
- Zuschuss für Einzelmaßnahme in Höhe von bis zu 30 %
- Zuschuss für energetische Modernisierungsmaßnahmen
von bis zu 75 %
Die Landesregierung unterstützt die hessischen Kommunen bei der umfassenden energetischen Modernisierung ihres Gebäudebestandes.
Förderart und -höhe
Die Förderhöhe richtet sich nach den in der Richtlinie aufgeführten Qualitätsstufen von umfassenden energetischen Modernisierungsmaßnahmen und Einzelmaßnahmen:
- Stufe 1: Modernisierung mindestens auf einen KfW-Effizienzgebäude 100 Standard mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50%
- Stufe 2: Modernisierung auf einen Neubaustandard nach GEG mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 65%
- Stufe 3: Modernisierung zum Passivhaus im Bestand oder Passivhaus im Bestand Plus Solar mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 75%
- Stufe 4: Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 30%
Förderbereich
Gefördert werden:
- die energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden, die sich in einem energetisch nachteiligen Zustand befinden
- Ersatzneubauten und Neubauten als Modellvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards.
- Solarabsorberanlagen und Energieeffizienzmaßnahmen in kommunalen Freibädern
- Geräte und Anlagen zur Gebäudeautomation kommunaler Nichtwohngebäude
- Investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie von innovative Pilot- und Demonstrationsvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards