Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- Verband / Vereinigung
- Kommunen / öffentliche Einrichtungen
Was wird gefördert?
- Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden
- Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme
Wie wird gefördert?
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben
- zuwendungsfähige Gesamtausgaben bis 4.500.000 EUR
Vom 15.04.2025 bis 25.07.2025 können kommunale Gebietskörperschaften und juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften beteiligt oder deren Mitglied sie sind aus der Regionenkategorie ÜR, beim MKUEM Projektvorschläge einreichen.
Förderschwerpunkt: Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden, Modellprojekte
Umfassende modellhafte, innovative und übertragbare Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Bestandsgebäuden mit Schwerpunktsetzung auf die energetische Verbesserung der Gebäudehülle sowie die Reduktion des Wärmeverbrauchs und die Umstellung auf Umweltwärme. Zielsetzung ist das Erreichen eines möglichst hohen Gebäudeenergieeffizienzstandards sowie eine signifikante Reduktion des Endenergiebezugs.
Förderschwerpunkt: Modellprojekte Effizienz / intelligente Netze und Speicher
Angesprochen sind insbesondere investive innovative Projekte im Bereich intelligente Energiesysteme, Netze und Speicher. Modell- und Demonstrationsprojekte in obigen Bereichen sollen öffentlichen und privaten Unternehmen und insbesondere Energieversorgern und Stadtwerken die Möglichkeit zur Erprobung bzw. Einführung neuer Technologien, Strategien oder Verfahren geben.
Die geförderten Vorhaben müssen mindestens dem Stand der Technik entsprechen, nachweisbaren Innovationsgehalt und Modellcharakter haben und übertragbar sein sowie messbar zur CO2-Minderung beitragen.
Förderart und -höhe
- Die Förderquote beträgt regelmäßig bis zu 40 v. H. der förderfähigen Ausgaben des Vorhabens in den stärker entwickelten Regionen von Rheinland-Pfalz (SER) undbis zu 60 v. H. der förderfähigen Ausgaben des Vorhabens in der Übergangsregion Trier (ÜR)
- Förderfähig sind ausschließlich Vorhaben, deren zuwendungsfähige Gesamtausgaben zwischen 300.000 EUR und 4.500.000 EUR liegen