Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Verband / Vereinigung
Was wird gefördert?
- Energetische Modernisierung der Gebäudehülle
- Energieberatung
- Energetische Modernisierung mit vorgefertigten Elementen
Wie wird gefördert?
- nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Je nach Modul als Festbetragsfinanzierung oder Anteilsfinanzierung
- Zuschusshöhe von mind. 2.000 € / max. 300.000 €
Die IFBHH unterstützt die energetische Modernisierung der thermischen Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden. Dazu zählen auch vorgelagerte Studien zur möglichen Einsparung oder darüber hinaus den Optionen zur Verwendung vorgefertigter Elemente sowie eine Qualitätssicherung.
Gefördert werden u.A.:
- Außenwände inkl. Vorhangfassaden, Dachflächen, Geschossdecken und unterer Gebäudeabschluss,
- sowie Erneuerung oder Ersatz von bestehenden Fenstern, Außentüren und -toren
Die Förderung ist modular aufgebaut und ermöglicht eine weitestgehend individuelle Zusammenstellung, auch im Hinblick auf den zeitlichen Ablauf bei Planung und Umsetzung von Vorhaben.
Folgende Module werden in dem Förderprogramm angeboten:
- Modul „Energetische Modernisierung der Gebäudehülle"
- Modul „Energieberatung und Erstellung der Energiebilanz"
- Modul „Energetische Qualitätssicherung durch unabhängige Sachverständige"
- Modul Bonus Verwendung „Nachhaltiger Dämmstoffe“
- Modul Machbarkeitsstudie „Serielles Sanieren“ *
- Modul Bonus Verwendung „Vorgefertigte Fassaden- oder Dach-Elemente“
Förderart und -höhe
- nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Die Zuschüsse für die Modernisierung inklusive der Module Nachhaltige Dämmstoffe und vorgefertigte Bauteile müssen je Gebäude mindestens 2.000 € erreichen und sollen je Gebäude 300.000,00 € nicht überschreiten.