Energetische Förderung HEG
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- Verband / Vereinigung
- Kommunen / öffentliche Einrichtungen
Was wird gefördert?
- Energieeffizienzmaßnahmen
- Erneuerbare Energiequellen
Wie wird gefördert?
- Zuschüsse in Höhe von 30%, 50% und bis zu 100% der förderfähigen Kosten
Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung.
Die geförderten Maßnahmen müssen dazu beitragen, die gesetzlich verankerten Ziele des Hessischen Energiegesetzes zur Umsetzung der Energiewende in Hessen zu erreichen
Förderart und -höhe
- Es werden je nach geförderter Maßnahme im Wege der Anteilsfinanzierung Zuschüsse in Höhe von 30%, 50% und bis zu 100% der förderfähigen Kosten gewährt.
Förderbereich
- Investive kommunale Maßnahmen (§ 3 HEG)
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien (§ 5 HEG)
- Innovative Energietechnologien (§ 6 HEG)
- Energieeffizienzpläne und -konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien (§ 7 HEG)
- Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen und betriebliche Energieeffizienznetzwerke (§ 8 HEG)