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Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum)

Stand: Januar 2026

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen

Was wird gefördert?

  • Bau, Erwerb oder (energetische) Modernisierung selbstgenutzten Eigentums

Wie wird gefördert?

  • Darlehen bis zu 75.000 Euro
  • Zuschüsse für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder Menschen mit Behinderungen
  • Bürgschaftsübernahme möglich

Wenn Sie selbst genutztes Wohneigentum bauen bzw. erwerben oder ihr selbst genutztes Wohneigentum modernisieren wollen, unterstützt Sie diese Förderung bei verschiedenen Maßnahmen.

Zwei Personen sitzen an einem Tisch und schauen auf ihre Unterlagen. Davor steht ein Laptop.
Niedersachsen

Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum)

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank

zum Programm

Förderart und -höhe

  • Neubau/Erstbezug bzw. der Erwerb eines bestehenden Gebäudes
  • Darlehen bis zu 75.000 Euro; Die Beträge erhöhen sich
    • für jedes Kind 7.500 Euro
    • für jeden zum Haushalt gehörenden Menschen mit Behinderung 7.500 Euro
    • Darüber hinaus für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder Menschen mit Behinderungen ein Zuschuss von 3.000 Euro
  • Modernisierung bzw. energetische Modernisierung eines bestehenden Gebäudes
    • Darlehen bis zu 85 % der Gesamtkosten, jedoch nicht mehr als 75.000 Euro.
    • Darüber hinaus für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder Menschen mit Behinderungen ein Zuschuss von 3.000 Euro
  • Eine Bürgschaftsübernahme ist als zusätzliche Förderung möglich.

Förderbereich

  • Neubau von Wohnraum einschließlich Erstbezug
  • Erwerb vorhandenen Wohnraums
  • Modernisierungsmaßnahmen
    • zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts des Wohnraums oder des Wohngebäudes
    • zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
    • zur nachhaltigen Einsparung von Energie oder Wasser
    • zum Austausch von Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation
    • bei denen unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum an geänderte Wohnbedürfnisse angepasst wird (z. B. altersgerechtes bzw. barrierefreies Wohnen)
    • zur Anpassung von Wohngebäuden an die Folgen des Klimawandels
  • Energetische Modernisierung (Der Wohnraum muss nach der energetischen Modernisierung mindestens das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses 70 erreichen)
    • nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume,
    • Fenster und Außentürenerneuerung
    • Erneuerung von Heizungstechnik
    • Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger