Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum)
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
Was wird gefördert?
- Bau, Erwerb oder (energetische) Modernisierung selbstgenutzten Eigentums
Wie wird gefördert?
- Darlehen bis zu 75.000 Euro
- Zuschüsse für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder Menschen mit Behinderungen
- Bürgschaftsübernahme möglich
Wenn Sie selbst genutztes Wohneigentum bauen bzw. erwerben oder ihr selbst genutztes Wohneigentum modernisieren wollen, unterstützt Sie diese Förderung bei verschiedenen Maßnahmen.
Förderart und -höhe
- Neubau/Erstbezug bzw. der Erwerb eines bestehenden Gebäudes
- Darlehen bis zu 75.000 Euro; Die Beträge erhöhen sich
- für jedes Kind 7.500 Euro
- für jeden zum Haushalt gehörenden Menschen mit Behinderung 7.500 Euro
- Darüber hinaus für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder Menschen mit Behinderungen ein Zuschuss von 3.000 Euro
- Modernisierung bzw. energetische Modernisierung eines bestehenden Gebäudes
- Darlehen bis zu 85 % der Gesamtkosten, jedoch nicht mehr als 75.000 Euro.
- Darüber hinaus für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder Menschen mit Behinderungen ein Zuschuss von 3.000 Euro
- Eine Bürgschaftsübernahme ist als zusätzliche Förderung möglich.
Förderbereich
- Neubau von Wohnraum einschließlich Erstbezug
- Erwerb vorhandenen Wohnraums
- Modernisierungsmaßnahmen
- zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts des Wohnraums oder des Wohngebäudes
- zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
- zur nachhaltigen Einsparung von Energie oder Wasser
- zum Austausch von Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation
- bei denen unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum an geänderte Wohnbedürfnisse angepasst wird (z. B. altersgerechtes bzw. barrierefreies Wohnen)
- zur Anpassung von Wohngebäuden an die Folgen des Klimawandels
- Energetische Modernisierung (Der Wohnraum muss nach der energetischen Modernisierung mindestens das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses 70 erreichen)
- nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume,
- Fenster und Außentürenerneuerung
- Erneuerung von Heizungstechnik
- Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger