Eigentumsförderung - Modernisierung
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
Was wird gefördert?
- alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden
- Instandsetzungskosten (Schönheitsreparaturen)
Wie wird gefördert?
- Darlehen bis 220.000 €
- Tilgungsnachlässen in Höhe von bis zu 50 % des Darlehens
Das Förderangebot richtet sich an Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen und fördert die Modernisierung von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen.
Sie können dabei das Förderdarlehen für alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden beantragen, durch die
- der Gebrauchswert des Wohnraums nachhaltig erhöht wird (z. B. Verbesserung der Barrierefreiheit, Verbesserung des Einbruchschutzes),
- Energie nachhaltig eingespart oder durch die das Klima nachhaltig geschützt wird,
- Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgen,
- Wohnraum durch Um- und Ausbau neu geschaffen wird.
Instandsetzungskosten (Schönheitsreparaturen) werden ebenfalls mitfinanziert. Die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen müssen jedoch überwiegen.
Förderart und -höhe
- Zinsgünstige Darlehen bis 220.000 € mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100%
- feste Zinsen von bis zu 30 Jahre
- Tilgungsnachlässen in Höhe von bis zu 50 % des Darlehens