Zum Hauptinhalt springen

Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Stand: Januar 2026

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Verband / Vereinigung
  • Kommunen / öffentliche Einrichtungen

Was wird gefördert?

  • Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Wie wird gefördert?

  • Zuschussförderung von max. 50 %
  • Je nach Modul maximal 5.000 Euro
     

Sie erhalten die Förderung für folgende Energieberatungen:

  • Modul 1: Energieberatung in Form eines Energieaudits nach dem DIN EN 16247
  • Modul 2: Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN Vornorm (V) 18599
  • Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung
     
Zwei Personen sitzen an einem Tisch und schauen auf ihre Unterlagen. Davor steht ein Laptop.
Bundesweit

Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

zum Programm

Förderart und -höhe

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Der maximale Förderhöchstbetrag ist dabei abhängig vom jeweiligen Beratungsmodul:

  • Modul 1: maximal 3.000 Euro (abhängig von jährlichen Energiekosten)
  • Modul 2: maximal 4.000 Euro (abhängig von Nettogrundfläche)
  • Modul 3: maximal 5.000 Euro (abhängig von jährlichen Energiekosten)