Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- Verband / Vereinigung
- Kommunen / öffentliche Einrichtungen
Was wird gefördert?
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
Wie wird gefördert?
- Zuschussförderung von max. 50 %
- Je nach Modul maximal 5.000 Euro
Sie erhalten die Förderung für folgende Energieberatungen:
- Modul 1: Energieberatung in Form eines Energieaudits nach dem DIN EN 16247
- Modul 2: Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN Vornorm (V) 18599
- Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung
Förderart und -höhe
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Der maximale Förderhöchstbetrag ist dabei abhängig vom jeweiligen Beratungsmodul:
- Modul 1: maximal 3.000 Euro (abhängig von jährlichen Energiekosten)
- Modul 2: maximal 4.000 Euro (abhängig von Nettogrundfläche)
- Modul 3: maximal 5.000 Euro (abhängig von jährlichen Energiekosten)