Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- Verband / Vereinigung
- Kommunen / öffentliche Einrichtungen
Was wird gefördert?
- Neubau von Wärmenetzen sowie
- Transformation von Bestandsinfrastrukturen
- Erneuerbare-Energien-Erzeuger
Wie wird gefördert?
- Zuschuss
- Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten
Mit der BEW wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen gefördert.
Das Förderprogramm ist in vier Module, die zeitlich aufeinander aufbauen, untergliedert und fördert folgende Maßnahmen:
- Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
- Modul 2: Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze
- Modul 3: Einzelmaßnahmen
- Modul 4: Betriebskostenförderung
Eine genaue Beschreibung finden Sie unten im Förderbereich
Förderart und -höhe
Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten für die Erstellung von Transformationsplänen bzw. Machbarkeitsstudien
- 50 Prozent der förderfähigen Kosten werden gefördert
- Die maximale Fördersumme beträgt 2 Millionen Euro pro Antrag
Modul 2: Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze
- Investitionszuschuss für Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur
- 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben werden gefördert
- Die maximale Fördersumme beträgt 100 Millionen Euro pro Antrag.
Modul 3: Einzelmaßnahmen
- 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben werden gefördert
- Die maximale Fördersumme beträgt 100 Millionen Euro pro Antrag.
Modul 4:
- Die Betriebskostenförderung kann nur für die Erzeugung von erneuerbaren Wärmemengen aus geförderten Solarthermieanlagen sowie aus geförderten strombetriebenen Wärmepumpen gewährt werden.
Förderbereich
Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
- Transformationspläne und Machbarkeitsstudien, inklusive der Planungsleistungen angelehnt an die Leistungsphasen der HOAI 1-4 (LPH1-4).
Modul 2: Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze
- Neubau von Wärmenetzen, die zu mindestens 75 Prozent mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden
- Transformation von Bestandsinfrastrukturen zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen
Modul 3: Einzelmaßnahmen
- Solarthermieanlagen
- Wärmepumpen
- Biomassekessel
- Wärmespeicher
- Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme sowie für die Erweiterung von Wärmenetzen
- Wärmeübergabestationen
Modul 4: Betriebskostenförderung
- Für die Erzeugung von erneuerbaren Wärmemengen aus Solarthermieanlagen sowie aus strombetriebenen Wärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen, sowohl in neuen wie in zu transformierenden Wärmenetzen wird eine Betriebskostenförderung gewährt.